Ernährungsberatung
Meine Beratung ist nach § 20 SGB V von den Krankenversicherungen bezuschussungsfähig und kann ärztlich verordnet werden.
Anamnese und Erstberatung 75 Minuten 90 Euro
Folgeberatung 60 Minuten 75 Euro
Bei Inanspruchnahme von fünf Ernährungsberatungen gewähre ich einen Preisnachlass von 15 % je Beratung.
Die Kosten für fünf Beratungen werden von den Krankenversicherungen bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung mit entsprechender Diagnose zu ca. 80 % übernommen.